AGB ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Gültigkeit der Bedingungen

 

(1) Für Lieferungen der Fa. Emons Naturstein GmbH, Lintgesfuhr 3, 53332 Bornheim, (nachstehend: Verkäuferin) gelten, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (AGB).

 

(2) Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme der Leistung gilt als Anerkennung der Bedingungen der Verkäuferin auch dann, wenn der Besteller die Lieferung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.

 

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der vorliegenden AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss über www.emons-naturstein.de

 

(1) Die Angebote auf den Internetseiten der Verkäuferin stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Verkäuferin Waren zu bestellen.

 

(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu der Verkäuferin passiert hat. Mit Absendung der Bestellung an die Verkäuferin versichert der Kunde unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar.

 

(3) Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung der Verkäuferin Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist die Verkäuferin berechtigt, die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei der Verkäuferin die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

 

(4) Die Verkäuferin ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen ab Zugang mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Wir behalten uns vor, den Kunden innerhalb dieser Frist darüber zu unterrichten, dass wir seine Bestellung ablehnen.

 

§ 3 Preise und Versandkosten

 

(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten (Versandkosten).

 

(2) Die Versandkosten einer Lieferung werden gesondert berechnet. Versandkosten werden auf der Internetseite der Verkäuferin www.emons-naturstein.de gesondert und bei Bestellung über die Internetseite innerhalb des Bestellvorganges angegeben. Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Liefer- und Versandkosten sowie weitere Steuern und Kosten anfallen, die nicht von der Verkäuferin abgeführt werden. Diese sind vom Kunden zu tragen.

 

(3) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt zwischen der Abgabe des Angebots oder der Annahme des Auftrages und seiner Ausführung eine Erhöhung der Schiffs, – Bahn – oder LKW-Frachten, der Umschlagsätze, der Löhne, der Gestehungs- oder Vorkosten, der Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, ist die Verkäuferin berechtigt, die Lieferung zu den am Tage der Ausführung gültigen Preisen vorzunehmen.

 

(4) Preise der „Lieferung frei Baustelle“ gelten unter der Voraussetzung voller, geschlossener Ladungen, der Verwendung schwerster Lastzüge bei normal befahrbaren Straßen und Baustellen und sofortiger Entladung durch den Empfänger bei Ankunft.

 

(5) Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen ihrer Vorverkäufer zu erhöhen. In gleicher Weise und in gleichem Umfang verpflichtet sich die Verkäuferin von Kostensenkungen unverzüglich den Preis herabzusetzen. Jede Änderung des Preises wird mindestens vier Wochen im Voraus dem Kunden bekannt gegeben. Dem Kunden steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

 

(1) Die Gesamtvergütung ist sofort nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

 

(1) Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

 

(2) Lieferungen erfolgen sämtlich ausschließlich ebenerdig bis zur Bordsteinkante.

 

(3) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Verkäuferin berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

 

(4) Sind Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

 

§ 6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

Für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten seitens der Verkäuferin gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Emons Naturstein GmbH

Lintgesfuhr 3

53332 Bornheim

Tel.: +49 22 27 / 9 21 08 21

Fax: +49 22 27 / 9 21 08 29

E-Mail: info@emons-naturstein.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie der Verkäuferin insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Verkäuferin zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für die Verkäuferin mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§  7 Gewährleistung, Haftung

 

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haftet die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Verkäuferin gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat und nicht für Schadensersatzansprüche. Die Absätze 4 bis 6 bleiben unberührt.

 

(2) Naturstein ist ein einzigartiger Baustoff und unterliegt aufgrund seiner natürlichen Eigenschaften individuellen Schwankungen. Alle Natursteinwerkstücke, einschließlich Betonwerkstein- und Agglowerkstücke, wie Bodenplatten, Fliesen, Sockelleisten, Stufen, Fensterbänke usw. sind von Kiste zu Kiste, von Platte zu Platte bzw. Werkstück zu Werkstück und innerhalb desselben, insbesondere zwischen Fertigarbeiten (Stufen, Fensterbänken etc.) und Bodenplatten farblich und strukturell -naturbedingt- abweichend. Vorkommende offene Stellen, Poren, Striemen, Adern insbesondere Glas- bzw. Quarzadern, Trübungen, Tupfer, Farbschwankungen, Unterschiede in Struktur, Körnung und Zeichnung berechtigen nicht zur Beanstandung. Striemen und Adern können in Stärke, Art und Anzahl unterschiedlich auftreten, außerdem können diese in verschiedene Richtungen oder auch gleichgerichtet verlaufen. Ebenso stellen natürliche gesteinsimmanente Flecken, Metall- und Oxideinschlüsse keinen Mangel dar.

 

Sachgemäße Kittungen und Spachtelungen von Oberflächen und Kanten, Verklammerungen, Verdoppelungen und rückseitige Verstärkungen bilden bei vielen Natursteinen einen wesentlichen und erforderlichen Bestandteil werkgerechter Bearbeitung und berechtigen, soweit sie nach DIN-Bestimmungen zulässig sind, nicht zur Beanstandung.

 

Natursteinoberflächen können im Bereich von Adern und Marmorierungen rissige und poröse Stellen aufweisen, dadurch ist ein durchgehender Glanz bzw. eine vollflächige Politur nicht gewährleistet. Ebenso können Natursteine nicht politurfähige Bestandteile bzw. Mineralien aufweisen, wodurch es ebenfalls zu Glanzunterbrechungen in der Oberfläche kommt. Diese Glanzunterbrechungen treten auch in Bereichen von Kittungen und Spachtelungen auf und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

 

Spaltmaterialien wie Schiefer, Quarzit oder Sandstein weisen Unebenheiten an den Oberflächen aber auch auf den Unterseiten der Werkstücke auf. Es handelt sich dabei um Abschieferungen, die für diese Natursteine absolut charakteristisch sind und in ihrer Ausprägung von Werkstück zu Werkstück stark unterschiedlich auftreten. Die von der Verkäuferin angegebenen Materialstärken können insbesondere bei Spaltmaterialien stark über bzw. unterschritten werden. Zudem können für diese Materialien nicht die üblichen Stärkentoleranzen, wie etwa bei kalibrierten Natursteinfliesen, zu Grunde gelegt werden.

 

Poren und Löcher treten bei allen Travertin-Natursteinarten in unterschiedlicher Häufigkeit, Größe und Richtung auf. Bei Werkstücken aus Travertin, mit einer werkseitig gespachtelten und geschliffenen oder polierten Oberfläche bzw. Kantenbearbeitung kommt es in den gespachtelten Bereichen zu. o. g. Glanzunterbrechungen in der Oberflächenbearbeitung, da die Spachtelung nicht polierfähig ist.

 

Haptische Unterschiede der Oberflächenbeschaffenheit können innerhalb einer Lieferung, von Werkstück zu Werkstück und innerhalb diesem, auftreten und stellen keinen Mangel dar. Diese fühlbaren Unterschiede in Natursteinoberflächen sind naturbedingt und auf Unterschiede im Gesteinsgefüge sowie der Gesteinsstruktur zurückzuführen. Bedingt durch Handarbeit ergeben sich ebenfalls haptische Unterschiede in den Gesteinsoberflächen wie z. B. bei „getrommelten Oberflächen“ aber auch bei Spaltmaterialen wie z. B. Schiefer, Quarzit und Sandstein.

 

Verfärbungen, die durch organische bzw. anorganische Bestandteile im Naturstein entstehen, sind üblich und stellen daher auch keinen Mangel dar.

 

(3) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Gegenüber einem Unternehmer tragen wir die erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

 

(4) Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen, oder sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Eine wesentliche Vertragpflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

 

(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

(6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Verkäuferin für Schäden ausgeschlossen.

 

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für einen Kunden der Unternehmer ist 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und die Mangelhaftigkeit eines Bauwerks verursacht hat.

 

(8) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

§ 8 Gesamthaftung

 

(1)Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden.

 

(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

 

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Verkäuferin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

 

§ 9 Transportschäden

 

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich mit der Verkäuferin Kontakt aufzunehmen, damit diese etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann.

 

(2) Verborgene Mängel sind der Verkäuferin – ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte – unverzüglich nach Entdecken zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten gewahrt werden können.

 

§ 10 Vertreter

 

Die Vertreter der Verkäuferin und im Außendienst tätige Angestellte sind ohne besondere schriftliche Vollmacht zur Zahlungsannahme nicht berechtigt. Von ihnen aufgenommene Bestellungen und gemachte Zusagen über besondere Vertragsbedingungen erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung vor.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

 

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

 

(5) Wird die Kaufsache mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Verkäuferin anteilsmäßig Miteigentum überträgt.

 

(6) Verbindet der Kunde die Sache mit einem Grundstück, tritt er zur Sicherung der in Abs. 1 und 2 genannten Ansprüche der Verkäuferin die Ansprüche ab, die ihm gegen einen Dritten im Zusammenhang mit der Verbindung erwachsen.

 

(7) Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Nominalwert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 50% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.

 

§ 12 Gerichtsstand, salvatorische Klausel

 

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Verkäuferin (Bonn) Gerichtsstand. Gleiches gilt auch für Verbraucher, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

(3) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, diese Bedingung durch eine rechtwirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglich vorgesehenen Klausel in den Grenzen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit wie möglich entspricht.

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